Häufige Fragen

Informieren Sie sich bitte regelmäßig im Menüpunkt „Freie Wohnungen“ nach evtl. freien Wohnungsangeboten.

Ist ein passendes Angebot für Sie dabei, so füllen Sie bitte das Formular freiwillige Selbstauskunft/Bewerbung aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Email (info@bg-lenggries.de) an uns zurück.

Nein, lediglich die Bewerbungsphase ist abgeschlossen.

Nach Eingang der Wohnungsbewerbungen werden alle Unterlagen gesichtet.

In Abstimmung mit den Vormietern vereinbaren wir Besichtigungstermine – diese werden allen Bewerbern schriftlich mitgeteilt.

Besichtigungen können unter Umständen ggf. nicht zeitnah stattfinden, da die Wohnungen teils noch bewohnt sind und/oder Handwerker div. Arbeiten noch nicht abgeschlossen haben.

Wir führen derzeit keine Vormerkungs-/Warteliste mehr.

Evtl. freie Wohnungen finden Sie im Menüpunkt „Freie Wohnungen“.

Die Mitgliedschaft kann nur in Verbindung mit einer Wohnungszuweisung erworben werden.

Die zu zahlenden Anteile mit den entsprechenden Kosten, erhalten Sie nach der Zusage für eine Wohnung.

Dazu können wir Ihnen keine verbindliche Auskunft geben.

Eine neue Bankverbindung muss immer durch das SEPA-Lastschrift-Mandat eingreicht werden. Ihre neue postalische Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer teilen Sie uns bitte immer schriftlich mit. Bei Namensänderungen durch Heirat o. ä. benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde.

Eine Mietbescheinigung über die Zusammensetzung der aktuellen Nutzungsgebühr, nach Netto-Kaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung, stellen wir Ihnen auf Wunsch aus.

1. Wohnung
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, das die Kündigung vom Vertragspartner unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats in der Geschäftsstelle eingegangen ist. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats rechtswirksam.
2. Garage, Tiefgaregenstellplätze, Aussenstellplätze
Stellplätze können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Halten von Hunden und Katzen wird von der Genossenschaft aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gestattet.

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollte zu allererst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. In besonderen Fällen (z. B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) kann als letzte Konsequenz auch die Polizei um Hilfe gebeten werden. Die festgelegten Ruhezeiten sind in der Hausordnung (die Sie mit dem Mietvertrag erhalten haben) verankert.

Jegliche Installationen im Fassadenbereich bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Baugenossenschaft.

Um Kosten für die Mieter zu sparen, haben wir in den meisten Wohnanlagen keinen Hausmeisterbetrieb. Die Mieter werden mit dem Mietvertrag verpflichtet, alle Arbeiten rund ums Haus (z. B. Rasenpflege, Winterdienst, Räumen und Streuen, Hausreinigung) – in Absprache – selbst zu erledigen. Evtl. Haftungsansprüche – die aus der Nichterledigung entstanden sind – sind auf die Mieter übertragen.

Unsere Wohnungen verfügen in den meisten fällen im Keller über einen Waschraum, in dem die eigenen Waschmaschinen der Mieter untergebracht sind. Ist dies der Fall, sollte das Waschen in den Wohnungen unterlassen werden.
Zum Trocknen der Wäsche stehen in sehr vielen unserer Wohnhäuser Trockenräume bzw. Trockenspeicher zur Verfügung. Sie können Ihre Wäsche auch auf einem Wäscheständer auf dem Balkon (falls die Wohnung über einen Balkon verfügt) trocknen. Allerdings ist hier darauf zu achten, dass der Wäscheständer nicht über die Balkonbrüstung hinausragt. Das Spannen einer Wäscheleine in Sichthöhe ist nicht erlaubt. Das Trocknen der Wäsche direkt in der Wohnung ist zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden nicht erlaubt.

In dringenden Fällen – sollte es in Ihrer Wohnung Probleme mit einem tropfenden Wasserhahn, verstopften Abflüssen oder Ähnlichem geben – erreichen Sie während der Arbeitswoche unsere technische Abteilung unter der
Tel-Nr.
0 8 04 2 – 9 19 50.
Am Wochenende, Sonn- und Feiertagen finden Sie für Notfälle an der Hausinfo-Tafel alle erforderlichen Notrufnummern.