Mitgliedschaft

Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung erfordert die Mitgliedschaft. Vor Abschluss des Mietvertrages erhält daher jeder neue Wohnungsnutzer die Aufforderung zum Beitritt, sofern er noch kein Mitglied ist.

Erwerb der Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.
Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
Nach Zulassung ist ein Geschäftsguthaben einzuzahlen.

BEENDIGUNG

Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Beendigung der Mitgliedschaft

Da die Nutzung der Genossenschaftswohnung zwingend an die Mitgliedschaft gebunden ist, kann die Mitgliedschaft erst nach Beendigung des Mietverhältnisses gekündigt werden.
Kündigung
Tod
Ausschluss

Wohnungsbestand
& Bestand Wohneinheiten

PLZ ORT WOHNEINHEITEN
83735 Bayrischzell 38 WE
83671 Benediktbeuern 38 WE
83673 Bichl 19 WE
83703 Dürnbach 10 WE
83703 Gmund 37 WE
83870 Bad Heilbrunn 73 WE
82431 Kochel am See 107 WE
83661 Lenggries 244 WE
82481 Murnau 21 WE
83708 Kreuth 19 WE
83700 Rottach-Egern 88 WE
83888 Schaftlach 10 WE
83646 Bad Tölz 203 WE
82362 Weilheim 20 WE
83707 Bad Wiessee 132 WE
GESAMT: 1.059 WE

In den gekennzeichneten Orten verfügt die Baugenossenschaft Lenggries
über eigene Immobilien.

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